Der fünfte Schülermusikwettbewerb 2020 in Corona Zeiten

mit freundlicher Unterstützung der Carl Bechstein Stiftung

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Termin:

Wettbewerb: Samstag 14.03. 2020

Anmeldeschluss: Freitag 6.3.2020

Wettbewerbskonzert: Mittwoch 1.4.2020

Orte

Wettbewerb: Musterschule, Oberweg 5-9, 60318 Frankfurt am Main, spahn@musterschule.de

Preisträgerkonzert: Dr. Hoch`s Konservatorium-Musikakademie Frankfurt am Main, Sonnemannstraße 16, 60314 Frankfurt am Main, Tel. 069-212-44822, Fax: 069-212-44833, caroline.prassel@dr-hochs.de

Die unabhänige Jury wird nach den Vorgaben des Stiftungsvorstandes bestimmt.

Teilnahmebedingungen: Teilnehmen können Schüler und Schülerinnen von Frankfurter Schulen und Schulen des Rhein-Main-Gebiets (alle Schulformen).

Die Preisträger/innen des Wettbewerbs verpflichten  sich,  am  Konzert  anlässlich  der  Preisverleihung zu beteiligen.

Altersgruppen

A: Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 – 4)

B: Unterstufe Sek I (Jahrgangsstufen 5 – 7)

C: Mittelstufe Sek I (Jahrgangsstufen 8 – 10)

D: Oberstufe Sek II (Gymn. Oberstufe E1 – Q4)

Programm

Altersgruppe A: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 5 – 10 Minuten

Altersgruppe B: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 10 – 15 Minuten

Altersgruppe C: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 10 – 15 Minuten

Altersgruppe D: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 15 – 20 Minuten

Bewertet wird der künstlerische Ausdruck in seiner Gesamtheit.

Preise

Die Hermann und Dr. Irmgard Neumann Stiftung unterstützt die Preisträger mit Unterrichtsstipendien. Diese werden in Form von zweckgebundenen Zuschüssen zu den Unterrichtsgebühren in jeder Altersgruppe vergeben. Jeweils ein Jahresunterichtsstipendium (ggf. mit Verlängerung) pro Altersgruppe (1. Platz) Jeweils ein Halbjahresunterichtsstipendium (ggf. mit Verlängerung) pro Altersgruppe (2. Platz) Jeweils ein Halbjahresunterichtsstipendium pro Altersgruppe (3. Platz)

Die Preise werden im Rahmen des öffentlichen Konzerts vergeben.

ANMELDUNG zu richten an: Dr. Hoch‘s Konservatorium, Dr. Caroline Prassel, Sonnemannstr. 16, 60314 Frankfurt, caroline.prassel@dr-hochs.de, 069/ 212 44822

(Anmeldeformulare zum Wettbewerb erhalten Sie per Download im Internet: www.dr-hochs.de/downloads

Wettbewerbsbedingungen:

1.Die Reihenfolge der Werke im Vorspiel kann der/dieKandidat*In selbst bestimmen. Das eingereichte Programm darf nach der Anmeldung nicht mehr verändertwerden.

2.Der Stiftungsvorstand behält sich vor, bei einer Anzahl von unter 5 Anmeldungen in einer Kategorie diePreisverleihung auf weniger Preise zu reduzieren oderden Wettbewerb in der Kategorie ganz  ausfallen zulassen.

3.Die Preisträger*Innen müssen ihren Preis persönlichin Empfang nehmen. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines öffentlichen Konzertes statt. Preisträger*Innen sind verpflichtet, in dieser Abschlussveranstaltungmitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in der Abschlussveranstaltung vorgestellt zuwerden, besteht jedoch nicht.

4.Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- undFernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im  Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstal-tungen gemacht werden. Sie übertragen etwa hierausentstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.

5.Preise sind nicht übertragbar und nicht ersetzbar.

6.Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung  ihrer  Ergebnisse,  auch  in  elektronischen Medien.

7.Die Kandidatinnen und Kandidaten erklären sich beider Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbseinverstanden sowie mit möglichen Änderungen in der Zusammensetzung der Jury.

8.Rückfragen sind an Thomas Spahn (Zentrum zurFörderung  musikalisch  Begabter /  spahn@muster-schule.de) bzw. Dr. Caroline Prassel (Dr. Hoch‘s Konservatorium / caroline.prassel@dr-hochs.de) zu richten.

9.Die  Zusammenstellung und die Entscheidungender Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurorinnen und Juroren sind hinsichtlich der Punktierung und Einzelheiten der  Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet.