mit freundlicher Unterstützung der Carl Bechstein Stiftung
Termin:
Wettbewerb: Samstag 14.03. 2020
Anmeldeschluss: Freitag 6.3.2020
Wettbewerbskonzert: Mittwoch 1.4.2020
Orte
Wettbewerb: Musterschule, Oberweg 5-9, 60318 Frankfurt am Main, spahn@musterschule.de
Preisträgerkonzert: Dr. Hoch`s Konservatorium-Musikakademie Frankfurt am Main, Sonnemannstraße 16, 60314 Frankfurt am Main, Tel. 069-212-44822, Fax: 069-212-44833, caroline.prassel@dr-hochs.de
Die unabhänige Jury wird nach den Vorgaben des Stiftungsvorstandes bestimmt.
Teilnahmebedingungen: Teilnehmen können Schüler und Schülerinnen von Frankfurter Schulen und Schulen des Rhein-Main-Gebiets (alle Schulformen).
Die Preisträger/innen des Wettbewerbs verpflichten sich, am Konzert anlässlich der Preisverleihung zu beteiligen.
Altersgruppen
A: Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 – 4)
B: Unterstufe Sek I (Jahrgangsstufen 5 – 7)
C: Mittelstufe Sek I (Jahrgangsstufen 8 – 10)
D: Oberstufe Sek II (Gymn. Oberstufe E1 – Q4)
Programm
Altersgruppe A: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 5 – 10 Minuten
Altersgruppe B: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 10 – 15 Minuten
Altersgruppe C: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 10 – 15 Minuten
Altersgruppe D: mindestens 2 in Charakter und Tempo unterschiedliche Werke, alle Stilrichtungen; Spieldauer 15 – 20 Minuten
Bewertet wird der künstlerische Ausdruck in seiner Gesamtheit.
Preise
Die Hermann und Dr. Irmgard Neumann Stiftung unterstützt die Preisträger mit Unterrichtsstipendien. Diese werden in Form von zweckgebundenen Zuschüssen zu den Unterrichtsgebühren in jeder Altersgruppe vergeben. Jeweils ein Jahresunterichtsstipendium (ggf. mit Verlängerung) pro Altersgruppe (1. Platz) Jeweils ein Halbjahresunterichtsstipendium (ggf. mit Verlängerung) pro Altersgruppe (2. Platz) Jeweils ein Halbjahresunterichtsstipendium pro Altersgruppe (3. Platz)
Die Preise werden im Rahmen des öffentlichen Konzerts vergeben.
ANMELDUNG zu richten an: Dr. Hoch‘s Konservatorium, Dr. Caroline Prassel, Sonnemannstr. 16, 60314 Frankfurt, caroline.prassel@dr-hochs.de, 069/ 212 44822
(Anmeldeformulare zum Wettbewerb erhalten Sie per Download im Internet: www.dr-hochs.de/downloads
Wettbewerbsbedingungen:
1.Die Reihenfolge der Werke im Vorspiel kann der/dieKandidat*In selbst bestimmen. Das eingereichte Programm darf nach der Anmeldung nicht mehr verändertwerden.
2.Der Stiftungsvorstand behält sich vor, bei einer Anzahl von unter 5 Anmeldungen in einer Kategorie diePreisverleihung auf weniger Preise zu reduzieren oderden Wettbewerb in der Kategorie ganz ausfallen zulassen.
3.Die Preisträger*Innen müssen ihren Preis persönlichin Empfang nehmen. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines öffentlichen Konzertes statt. Preisträger*Innen sind verpflichtet, in dieser Abschlussveranstaltungmitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in der Abschlussveranstaltung vorgestellt zuwerden, besteht jedoch nicht.
4.Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- undFernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstal-tungen gemacht werden. Sie übertragen etwa hierausentstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
5.Preise sind nicht übertragbar und nicht ersetzbar.
6.Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse, auch in elektronischen Medien.
7.Die Kandidatinnen und Kandidaten erklären sich beider Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbseinverstanden sowie mit möglichen Änderungen in der Zusammensetzung der Jury.
8.Rückfragen sind an Thomas Spahn (Zentrum zurFörderung musikalisch Begabter / spahn@muster-schule.de) bzw. Dr. Caroline Prassel (Dr. Hoch‘s Konservatorium / caroline.prassel@dr-hochs.de) zu richten.
9.Die Zusammenstellung und die Entscheidungender Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurorinnen und Juroren sind hinsichtlich der Punktierung und Einzelheiten der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet.